Corona – Auswirkungen auf 2022

Hier können Sie nachlesen, was Sie im Jahr 2022 beim Kauf von Karten unter Corona-Bedingungen beachten müssen.

Wir gehen davon aus, dass sich die Vorgaben für die Zutritts-Regelung bis zu den Aufführungen ab Juni 2022 noch mehrfach ändern werden.
Zum heutigen Stand können wir keine Aussage dazu treffen, welche Impf- oder Test-Nachweise zum Betreten der Freilichtbühne erbracht werden müssen.

Wir weisen deswegen ausdrücklich darauf hin, dass sich diese Regelungen auch nach Erwerb einer Eintrittskarte ändern können und möglicherweise ein Besuch der Allgäuer Freilichtbühne ohne Nachweis einer CoVID-19-Impfung nicht gestattet werden kann, sofern dies zur gesetzlichen Auflage werden sollte. Eine Rückname der Karte ist – sofern kein Verschulden unsererseits vorliegt – ausgeschlossen.

Nach der aktuell gültigen 14. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung dürfen wir für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Personen nur personalisierte Eintrittskarten verkaufen.
Das bedeutet für Sie, dass Sie bereits bei der Bestellung (egal ob per Telefon oder im Online-Shop), die Namen derer angeben müssen, die später auch die Aufführung besuchen werden. Diese Namen werden direkt mit auf die Eintrittskarte gedruckt und Sie müssen zur Aufführung einen gültigen Identitätsnachweis mitbringen.

Eine Änderung des Namens nach dem Kauf wird jedoch selbstverständlich möglich sein, sollte die Karte durch eine andere Person genutzt werden.

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